Häufig gestellte Fragen
» Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen? ⇒
» Wer kann einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs beantragen? ⇒
» Welche Vorteile hat der Berechtigungsschein für Sie? ⇒
» Was bedeutet "erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs"? ⇒
» Wer wird von den Kosten befreit? ⇒
» Welche Unterlagen müssen Sie zur Beratung mitbringen? ⇒
» Wann dürfen Sie einen Antrag auf Wiederholung von 300 UE stellen? ⇒
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Personen, die über einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs verfügen,
ausgestellt von der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) oder einem Jobcenter alle Interessenten, die Deutsch lernen
möchten, sofern freie Kursplätze zur Verfügung stehen
Nach oben ⇑Wer kann einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs
beantragen?Ausländerinnen und Ausländer, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben
neu Zugewanderte mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt zu Erwerbszwecken, zum
Zweckedes Familiennachzuges, aus humanitären Gründen oder wenn eine
Niederlassungserlaubnis vorliegt Bürgerinnen und Bürger aus Staaten der
Europäischen Union Spätaussiedler und deren Familienangehörige Deutsche
ausländischer Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse.
Nach oben ⇑Welche Vorteile hat der Berechtigungsschein für Sie?
Die Abschlussprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ ist kostenlos, auch bei
Wiederholung.
Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses
(B1-Niveau in der Abschlussprü-fung und bestandenem Test im Orientierungskurs)
innerhalb von zwei Jahren erhalten Sie auf Antrag 50% der ab dem Zeitpunkt Ihrer
Förderung durch das Bundesamt gezahlten Kostenbeiträge rückerstattet.
Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs berechtigt zur vorzeitigen
Einbürgerung.
Nach oben ⇑Was bedeutet "erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs"?
Sie haben eine Sprachkompetenz auf B1-Niveau in der Abschlussprüfung
„Deutsch-Test für Zuwanderer“ nachgewiesen, den Test zum Orientierungskurs
bestanden und regelmäßig am Kurs teilgenommen.
Nach oben ⇑Was kostet die Teilnahme?
Eine Unterrichtsstunde (1 UE = 45 Minuten)kostet in der Regel 2,29 Euro
Eine Befreiung von den Kosten ist nur auf Antragbeim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) möglich. Antrag ⇒Nach oben ⇑
Entgelt pro Modul von 100 UE EURO Mit Berechtigung und Kostenbefreiung 0,00 Mit Berechtigung ohne Kostenbefreiung (50%) 229,00 Ohne Berechtigung / ohne Kostenbefreiung / Selbstzahler 458,00 Ohne Berechtigung / ohne Kostenbefreiung / Student 320,00 Wer wird von den Kosten befreit?
Personen, die Sozialgeld nach SGB XII beziehen
Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden auf Antrag vom
Kostenbeitrag befreit.
Befreit werden können auch Teilnehmer, denen es besonders schwer fällt, den
Kostenbeitrag zu zahlen. In diesen Fällen ist eine Einkommensprüfung erforderlich.
Nach oben ⇑Wie melden Sie sich an?
Der erste Schritt ist die Teilnahme an einer Beratung. Die Beratung ist
verpflichtend für alle Integrationskurse und mit einem Einstufungstest verbunden.
Das Beratungsgespräch und der Einstufungstest sind kostenlos.
Nach oben ⇑Welche Unterlagen müssen Sie zur Beratung mitbringen?
Pass (Original) oder Ausweis
aktuelle Meldebeschtätigung
Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
Nach oben ⇑Wann dürfen Sie einen Antrag auf Wiederholung von 300 UE stellen?
Wenn Sie Ihr Stundenkontingent ausgeschöpft und im „Deutsch-Test für Zuwanderer“
trotz regelmäßiger Kursteilnahme das Zielniveau B1 verfehlt haben.
Alle Angaben erfolgen vorbehaltlich von Änderungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen (Stand 27.03.2015). Nach oben ⇑